Die Erstellung eines Nachteilsausgleichs (BaySchO §33) oder Notenschutzes (BaySchO §34) erfolgt in Zusammenarbeit mit den Schulpsychologen*Innen. Neben einer aktuellen Testung wird ein Antrag bei der Schulleitung eingereicht.

Falls eine externe Testung bereits durchgeführt wurde bitten wir Sie, eine Kopie der Ergebnisse mit einer Schweigepflichtentbindung für die entsprechende Praxis mitzubringen und diese auch darüber zu informieren, dass wir den Kontakt herstellen werden.

Im Regelfall führen wir die Testungen aber an unserer Schule selbst durch, das ist für Sie kostenfrei und sehr viel einfacher.

Wenn Sie den Verdacht haben, bitten wir Sie mit der Deutschlehrkraft vorher Rücksprache zu halten und uns nach deren Einschätzung zu kontaktieren.

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