• Das Angebot wird vom Freistatt Bayern gefördert und ist für Sie kostenfrei.
  • Die Anmeldung gilt verpflichtend für ein ganzes Schuljahr.
  • Das OGTA wird (während der Schulzeit) von Montag bis Donnerstag von 13.10-16.15 Uhr angeboten.
  • Sie können Ihr Kind für ein bis maximal vier Nachmittage anmelden (Klassen 5 und 6 maximal drei Nachmittage möglich, da an einem Nachmittag planmäßiger Unterricht stattfindet).
  • Schulische Angebote wie zum Beispiel Wahlkurse, Coaching oder Lernwerkstätten können während der OGTA-Zeit wahrgenommen werden.
  • Ein Mittagsessen wird angeboten.
  • Das OGTA ist eine schulische Pflichtveranstaltung, d.h. es besteht Anwesenheitspflicht. Sollte Ihr Kind z.B. wegen eines Arzttermines nicht am OGTA teilnehmen können, müssen Sie es über das Elternportal zwei Tage im Voraus beurlauben lassen.

 

 

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