Das OGTA ist eine schulische Veranstaltung und deshalb gelten die Regeln wie am Vormittag eines Unterrichtstages. Für eine Freistellung muss ein Beurlaubungsantrag gestellt werden. Diesen Antrag können Sie ab dem Schuljahr 2023/24 nur noch über die Beurlaubung im Elternportal durchführen. Dieser Beurlaubungsantrag muss spätestens zwei Tage vorher durchgeführt werden. Bei der Beurlaubung über das Elternportal erhalten Sie und die OGTA-Lehrkraft die Bestätigung der Befreiung im Elternportal.

 

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